Die Teilnahme an den Kursen umfasst alle angebotenen Vorlesungen und praktischen Arbeiten und der Klausur. Nach erfolgreichem bestehen der jeweiligen Klausur wird von den jeweiligen Kursleitern eine Bescheinigung ausgestellt Die Klausuren tangieren alle Themenbereiche des jeweiligen Kurses. Der Umfang der Prüfung ist so bemessen, dass alle wichtigen Kursinhalte geprüft werden. Die Prüfung findet unter Aufsicht statt. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt nach dem Prinzip bestanden oder nicht bestanden.
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können durch Teilnahme an der Abschlussprüfung des Folgekurses ausgeglichen werden. Im Einzelfall kann nach Absprache mit dem Kursleiter auch eine mündliche Nachprüfung vereinbart werden.
Nach nicht bestandener Prüfung wird die Teilnahme bestätigt.
Achtung neue Härtefallregelung:
Für zukünftig angebotene Kurse können Teilnehmer, die bereits fünf Kurse absolviert haben bzw. die wiss. Arbeit beendet haben mit dem
Antrag auf die besondere Dringlichkeit für die Berücksichtigung in dem gewünschten Kurs hinweisen. Teilnehmer mit der höchsten Vorleistung erhalten die Gelegenheit sich auf dafür reservierte Plätze zu bewerben. Leider bleibt auch hier die Zahl der Plätze begrenzt. Der Antrag muß 6 Wochen vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle eingegangen sein. (Genauere Info siehe Antrag)
Um eine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Postgradualstudiengang Ökotoxikologie zu erhalten, müssen die Teilnehmer eine wissenschaftliche Arbeit zu einem ökotoxikologischen Thema anfertigen. Alternativ kann die Befähigung zu ökotoxikologischem Arbeiten durch mindestens zwei Publikationen nachgewiesen werden.
Die wissenschaftliche Arbeit kann an Standorten des Postgradualstudiengangs, beim jeweiligen Arbeitgeber oder anderen geeigneten Einrichtungen angefertigt werden. Die Teilnehmer sind gehalten, die Konzeption der Arbeiten (Thema, Art, Umfang, zeitliche und organisatorische Gestaltung) selbst zu entwickeln und in Abstimmung mit dem gewählten Kursleiter als Betreuer durchzuführen. Das PGS-Organisationsbüro ist zu informieren (s.u. Formular).
Die Arbeit muss wissenschaftlichen Kriterien entsprechen und kann auch berufsbegleitend angefertigt werden. Die Arbeit kann zu jeder Zeit, unabhängig von den Kursen und auch berufsbegleitend, angefertigt werden. Der zeitliche Aufwand soll etwa 3 Monate betragen.
Inhaltlich stehen verschiede Möglichkeiten zur Wahl:
Die Zusammenfassung der Arbeit muss auf dieser Homepage unter "wissenschaftliche Arbeiten" veröffentlicht werden.
Für Teilnehmer, die bereits in erheblichem Umfang im Bereich der Ökotoxikologie oder Umweltchemie tätig waren und entsprechende Erfahrungen nachweisen können, besteht alternativ zu der wissenschaftlichen Arbeit die Möglichkeit, zwei Publikationen in peer-review Zeitschriften einzureichen. Diese müssen erschienen oder zumindest zum Druck angenommen sein (nachgewiesen über eine entsprechende Mitteilung des Herausgebers der Zeitschrift). Eingereichte oder im Begutachtungsprozess stehende Manuskripte werden nicht akzeptiert.
Die Publikationen dürfen nicht inhaltlich aus Arbeiten zur Erlangung eines akademischen Grades (von Bachelor bis Doktor) hervorgegangen sein und sollen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Das Ergebnis der Publikationen muss auf maximal 4 Seiten zusammengefasst und in Bezug zu den Inhalten des PGS gestellt werden. Der Eigenanteil an den Publikationen muss benannt werden. Ein Kursleiter muss die Betreuung dieses Verfahrens übernehmen.
Um die Anerkennung von Veröffentlichungen zu beantragen, verwenden Sie bitte das entsprechende
Formular.
Über die Annahme der Publikationen an Stelle einer wissenschaftlichen Arbeit entscheidet der betreuende Kursleiter.
Die Zitate der Veröffentlichungen und wenn möglich ein Link zu den Artikeln werden auf der PGS-Homepage als Ersatz für die wissenschaftliche Arbeit gelistet.
Zur Abschlussprüfung kann man sich im Organisationsbüro anmelden sobald acht Kurse und die wissenschaftliche Arbeit erfolgreich abgeschlossen wurden.
Das Büro legt in Abstimmung mit dem PGS-Gremium eine Prüfungskommission fest. Teilnehmer der Kommission sind in der Regel ein Mitglied des PGS Gremiums (Vorsitzender), der Kursleiter und ggf. der Betreuer der Arbeit.
Die Prüfung ist in drei Abschnitte gegliedert:
Die Bewertung der Prüfung erfolgt bisher mit der Einstufung "bestanden", "nicht ausreichnd".